
Ordnungswidrigkeiten
Eine Ordnungswidrigkeit ist nach deutschem Recht eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die geringfügiger gegen das Gesetz verstößt als eine Straftat.
Sie wird nicht mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe, sondern z.B. mit einem Verwarnungsgeld oder einer Geldbuße geahndet.
Typische Beispiele:
Im Straßenverkehr: „Geschwindigkeitsüberschreitungen, Falschparken, Rotlichtverstöße oder die Handynutzung am Steuer.“
Im Alltag: „Ruhestörung, Verstöße gegen die Meldepflicht (z. B. Wohnsitz nicht rechtzeitig ummelden) oder die illegale Entsorgung von Müll.“
Ahndung & Verfahren:
Verwarnungsgeld: „Bei geringfügigen Verstößen (bis 55 Euro) wird oft ein Verwarnungsgeld erhoben. Wird dies akzeptiert und bezahlt, ist der Fall erledigt.“
Bußgeldbescheid: „Schwerwiegendere Verstöße führen zu einem förmlichen Bußgeldverfahren durch die Verwaltungsbehörde. Der Bußgeldbescheid enthält neben der Geldbuße oft auch Punkte im Fahreignungsregister oder ein Fahrverbot.“
Strafrecht
- Allgemeines Strafrecht: „alle Straftaten des Strafgesetzbuches, die sich nicht in strafrechtlichen Nebengesetzen wiederfinden“
- Jugendstrafrecht
- Nebenklagevertretung
Ihre Ansprechpartner für Ordnungswidrigkeiten und das Strafrecht:
RAin Theresa Fuchs
