Rechtsanwalt Michael Mandlmaier

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Fachanwalt für Familienrecht

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Rechtsanwalt Mandlmaier, geb. 1958, studierte Rechtswissenschaften an der Universität Passau. Nach dem Referendariat wurde er 1989 als Rechtsanwalt zugelassen und übt seitdem diese Tätigkeit aus. 2002 erwarb er die Zusatzqualifikation Fachanwalt für Familienrecht.

Seine Tätigkeitsbereiche sind:

Zivilrecht mit Schwerpunkt Familienrecht und Erbrecht