Das Bauträgerrecht gewinnt an Bedeutung angesichts von Grundstückspreisen, bei denen sich mehrere Wohnungseigentümer ein Bauobjekt teilen müssen.
Am Anfang steht regelmäßig ein Bauträger, der Wohnungen bereits verkauft, wenn sie noch gar nicht erstellt sind.
Der Käufer ist womöglich schon mit dem Vertrag überfordert, den der Notar im Entwurf zur Prüfung schickt.
Der Bauträger hat regelmäßig seine Probleme mit der Abnahme des Gemeinschaftseigentums und den Folgen, wenn die – wie so oft – nicht wirksam erklärt ist.
Wir kennen die Gemengelagen bei diesen Konstellationen aus langer Praxis und helfen Ihnen dabei, die Beziehungen zu sortieren und zu bewältigen.