Rechtsanwalt Mandlmaier, geb. 1958, studierte Rechtswissenschaften an der Universität Passau. Nach dem Referendariat wurde er 1989 als Rechtsanwalt zugelassen und übt seitdem diese Tätigkeit aus. 2002 erwarb er die Zusatzqualifikation Fachanwalt für Familienrecht.
Fachanwältin für Arbeitsrecht
ZUM PROFIL
Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht, Mietrecht
ZUM PROFIL
Familienrecht, Mietrecht, WEG-Recht
ZUM PROFIL